Wann erkennt das Finanzamt ein Gutachten an?
Nicht jedes Gutachten wird vom Finanzamt ohne Weiteres akzeptiert. Entscheidend sind formale und inhaltliche Qualitätskriterien, die unser Gutachten konsequent erfüllt.
Qualitätskriterien für ein anerkanntes Gutachten
- Erstellt von qualifiziertem Sachverständigen (öffentlich bestellt und vereidigt oder gleichwertige Qualifikation)
- Anerkannte Bewertungsmethode (SW-RL, ImmoWertV)
- Vollständige Dokumentation von Zustandsmerkmalen mit Fotodokumentation
- Nachvollziehbare Berechnung der Restnutzungsdauer
- Kein offensichtlicher Interessenkonflikt des Gutachters
BFH-Urteil: Finanzamt ist gebunden
Der BFH hat klargestellt: Erfüllt ein Gutachten diese Voraussetzungen, muss das Finanzamt es grundsätzlich akzeptieren. Es kann keine eigene Schätzung einfach dagegen setzen, ohne das Gutachten konkret zu widerlegen (BFH IX R 25/19).
Unsere Akzeptanzquote: über 98 %
In seltenen Fällen stellt das Finanzamt Rückfragen. Unser Team begleitet Sie auch in diesem Fall und beantwortet Rückfragen des Finanzamts kostenlos.